AGB - Allegemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Alle von der Fa. park easy!!! Akdogan u. Dikkaya GbR (im folgenden park easy!!!) angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens beim Einfahren auf das Betriebsgelände der park easy!!! erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände in Mörfelden-Walldorf zum Flughafen Frankfurt, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, oder einer in seinem Namen handelnden dritten Person, enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von park easy!!! schriftlich anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss
Vertragspartner sind park easy!!! und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit der Buchungsanfrage durch den Kunden und der darauf folgenden Bestätigung seitens park easy!!!, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände von park easy!!!, kommt zwischen park easy!!! und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er park easy!!! gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus demVertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände
park easy!!! ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.

Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages.

park easy!!! übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände.

Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der park easy!!! abzustellen und mit einem Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden.

Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat park easy!!! ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. park easy!!! ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Mieters vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:

  • der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist
  • ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u.ä.)
  • ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde
  • das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde

Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der StVO, soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden.

Auf dem Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden.

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze in der Weise abgestellt werden, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. park easy!!! ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen und insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Kraftfahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen.

Den Anweisungen des Personals zur Einstellung der Pkw oder bei der Abholung und der Ausfahrt ist Folge zu leisten.

Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.

Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.

Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.

Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist park easy!!! berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.

Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Frankfurt. Auch hierbei ist den Anweisungen von park easy!!!, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

Für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich! Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.

§ 5 Entgelt & Bezahlung Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet, wobei der Anreise- und der Abfahrtstag vom Betriebsgelände als ein einziger Tag berechnet werden. Bei Überschneidung von Haupt- und Neben-Saison-Tarifen wird in der Regel eine gleichmäßige Verteilung nach Tagen berechnet.

park easy!!! ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.

Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz im voraus in bar oder unbar per EC- oder Kreditkarte bezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbahren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, park easy!!! oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an.

Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

park easy!!! kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechungspreises verweigern.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz
park easy!!! räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.

Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an.

Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat park easy!!! Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete Entschädigung oder eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhalten kann.

Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens park easy!!!, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss
park easy!!! haftet für alle durch sie, ihre Angestellten oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden auf Grund der gesetzlichen Haftungsbestimmungen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt park easy!!! insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde park easy!!! frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.

Die Höchstersatzleistung je Fahrzeug beträgt EUR 20.000,00.

Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal gemeldet hat.

park easy!!! haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z. B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. park easy!!! ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugszeit zum Flughafen Frankfurt zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen.

Mit dem Befahren des park easy!!!-Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von park easy!!! und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist park easy!!! berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Kunde hat sein Fahrzeug innerhalb der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, so ist park easy!!! berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. notfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und die Betriebseinrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist park easy!!! berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von park easy!!! eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im voraus an park easy!!! ab, soweit park easy!!! aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

§ 8 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von park easy!!! gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von park easy!!! im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mörfelden-Walldorf.

Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt.

Fa. park easy !!! Akdogan u. Dikkaya GbR
Dreieichstraße 12 - 14
64546 Mörfelden-Walldorf
Stand: März 2006

Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für park easy!!! Dikkaya ihre Gültigkeit.